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Tourismusverband Tiroler Zugspitz Arena ist bemüht, seine Websites im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes 2005 sowie mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://arena365.at/.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit der Konformitätsstufe AA der 'Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1' beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da Sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellen:
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter https://eye-able.com/ zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen. Außerdem wurden auch manuelle Tests durchgeführt.
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:
Tiroler Zugspitz Arena
Schmiede 15
6632
Ehrwald
info@zugspitzarena.com
0043 5673 20000
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Land Tirol wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskrimnierungsgesetzes durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.
Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Landes Tirol
Meinhardstraße 16
6020
Innsbruck
servicestelle.gleichbehandlung@tirol.gv.at
+43 512 508 3292
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/gleichbehandlung-antidiskriminierung/ombudsstelle-barrierefreies-internet/
3.6.2025
Angaben gemäß Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
Die feratel media technologies AG ist bemüht, das TOSC5-Website-Widget im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom vom 28. Juni 2025 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für das auf dieser Website integrierte TOSC5-Website-Widget (Buchungs- und Informations-Widget).
Das TOSC5-Website-Widgets ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
C.9.1.1.1 - Für einige nicht-textliche Inhalte, die Ihnen präsentiert werden, gibt es keine gleichwertige textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt;
C.9.1.3.1 - In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge, die durch die Darstellung von Seiten vermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder sind nicht über Text verfügbar);
C.9.1.3.2 - In einigen Fällen, in denen die Reihenfolge, in der der Inhalt präsentiert wird, seine Bedeutung beeinflusst, erfolgt dies nur visuell und nicht strukturell;
C.9.1.4.3 - Die visuelle Darstellung von Text und Bildern, die Text enthalten, weist nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf, abgesehen von den in den Vorschriften vorgesehenen Ausnahmen (z. B. bei Logos);
C.9.1.4.10 - Inhalte, die keine zweidimensionale Darstellung erfordern (z. B. Datentabellen oder Karten), werden bei einer Größenänderung nicht neu angeordnet;
C.9.2.1.1 - Einige Features können nicht über die Tastatur (oder eine ähnliche Eingabeschnittstelle) aktiviert werden;
C.9.2.2.2 - Einige Animationen, blinkende, gleitende oder sich selbst aktualisierende Informationen werden automatisch gestartet, haben eine Dauer von mehr als fünf Sekunden oder werden parallel zu anderen Inhalten präsentiert, es gibt keine Mechanismen, um sie zu stoppen oder zu verbergen;
C.9.2.4.3 - Auf einigen Webseiten, die sequentiell durchlaufen werden können und auf denen die Navigationsreihenfolge die Bedeutung und Funktionsweise beeinflusst, erhalten einige Objekte, die den Fokus erhalten können, diesen nicht in einer Reihenfolge, der ihre Bedeutung und Funktionsweise bewahrt;
C.9.2.4.6 - Header und/oder Label verdeutlichen den Inhalt oder die Funktionalität nicht ausreichend;
C.9.3.3.2 - In einigen Fällen werden keine Label oder Anweisungen bereitgestellt, wenn der Inhalt Eingaben durch den Benutzer erfordert;
C.9.4.1.2 - In einigen Fällen sind die Komponenten der Benutzeroberfläche (einschließlich: Elemente eines Formulars, Links und skripterzeugte Komponenten...), der Name, die Rolle, der Status, die Eigenschaften und die Werte nicht korrekt oder nicht gesetzt oder der Benutzer und seine assistiven Technologien werden nicht benachrichtigt, wenn sich diese ändern;
C.9.4.1.3 - In einigen Fällen werden Statusmeldungen dem Benutzer nicht so präsentiert, dass assistive Technologien sie interpretieren können, ohne den Fokus zu verlagern;
Die im TOSC5-Website-Widget enthaltenen PDF barrierefrei umzusetzen sowie die Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache stellt aktuell eine unverhältnismäßige Belastung dar. Sie bilden daher eine Ausnahme.
Eine Fassung in Gebärdensprache ist nicht zwingend erforderlich.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 3.6.2025 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit des TOSC5-Website-Widgets mit dem BaFG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 erfolgte in Form einer Überprüfung nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Mai 2025.
Diese Erklärung wurde am 3.6.2025 aktualisiert.
Die Angebote und Services über das TOSC5-Website-Widgets werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unseres TOSC5-Website-Widgets hindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Bitte senden Sie uns sämtliche Mitteilungen und Anregungen an info@zugspitzarena.com. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.
Kontakt:
E-Mail: info@zugspitzarena.com
Telefonnummer: 0043 5673 20000
Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns innerhalb von zwei Monaten bei Ihnen.
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an das Sozialministeriumservice der Landesstelle Oberösterreich wenden.
Kontakt:
Gruberstraße 63, 4021 Linz
Tel: 0732/7604-0
Fax: 0732/7604-4400
E-Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at
Die Beschwerden werden von dem Sozialministeriumservice dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat das Sozialministeriumservice dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
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